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Eintrag in das Firmenbuchvon BETRIEBSINFO.AT |
Die meisten Gesellschaften (KEG, OEG, OHG, KG, Ges.m.b.H., AG, ..) entstehen durch Eintragung in das Firmenbuch. Einzelunternehmer, stille Gesellschaften und Gesellschaften b?rgerlichen Rechts sind i.d.R. nicht im Firmenbuch einzutragen! Einzelunternehmer mit Vollkaufmanneigenschaft (Netto-Jahresumsatz gr??er EUR 400.000,-- bzw. bei Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhandel EUR 600.000,--) m?ssen sich jedoch ebenfalls eintragen lassen.
Der entsprechende Antrag muss beim zust?ndigen Firmenbuchgericht eingebracht werden. In Wien ist daf?r das Handelsgericht zust?ndig, in Graz das "Landesgericht f?r Zivilrechtssachen Graz" und in allen anderen F?llen das jeweilige Landesgericht).
Alle Antr?ge an das Firmenbuchgericht m?ssen beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist bei jedem Notar oder bei jedem Gericht m?glich. Es gibt kein spezielles Formular f?r Eingaben an das Firmenbuchgericht, jedoch muss meist ein gewisser Mindeststandard an Informationen gegeben sein. Unterschreiben Sie daher den Antrag erst im Rahmen der Beglaubigung und nicht vorher.
Bei Eintragungsantr?ge an das Firmenbuch muss unbedingt auch eine beglaubigte Musterzeichnung der vertretungsbefugten Gesellschafter beiliegen. Der Antrag muss folgende wesentlichen Punkte enthalten:
Firmenname
Rechtsform
Sitz (politische Gemeinde)
Gesch?ftsadresse
Gesch?ftszweig (max. 40 Stellen)
Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages
Namen sowie Geburtsdatum s?mtlicher Gesellschafter sowie die Art der Vertretungsbefugnis (bei KEG und KG Gliederung nach Komplement?ren und Kommanditisten)
bei Kommanditisten: die H?he der Einlage (nur bei KEG oder KG)
Der beglaubigte Antrag ist zusammen mit den beglaubigten Musterzeichnungsbl?ttern dann beim zust?ndigen Firmenbuchgericht abzugeben. Dies muss nicht mehr pers?nlich erfolgen.
Selbstverst?ndlich nimmt Ihnen ein Notar gerne die notwendige Arbeit ab, wenn Sie die Eingabe selbst vornehmen wollen, so gehen Sie wie folgt vor:
Kl?ren Sie die Rechtsform des Unternehmens
Formulieren Sie den entsprechenden Antrag, unterschrieben Sie diesen nicht
Erstellen Sie die Musterzeichnungsbl?tter, unterzeichnen Sie diese aber nicht
Lassen Sie die Unterschriften jeweils vor einem Notar oder
vor Gericht beglaubigen (nehmen Sie einen g?ltigen Lichtbildausweis mit).
Hinweis für Wien: In Wien ist es zwar m?glich gleich beim
Handelsgericht auch die Beglaubigungen vornehmen zu lassen, wegen meist
gro?en Andrang empfiehlt es sich jedoch die Beglaubigungen bei einem
Bezirksgericht oder einem Notar vornehmen zu lassen. Sie k?nnen dann alles
bequem per Post an das Handelsgericht senden oder pers?nlich abgeben).
Reichen Sie den Antrag zusammen mit den Unterschriften und ev. weiteren Berichten ein.
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