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Der Kaufvertragvon BETRIEBSINFO.AT |
Der Kaufvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Anbietenden und dem Nachfragenden, Sachgüter gegen Geld zu tauschen. Der Kaufvertrag setzt sich aus folgenden Schritten zusammen:
Folgende wichtige Begriffe müssen wir zu erst klären:
Begriff | Erklärung |
---|---|
Eigentümer | ist berechtigt, eine Sache innezuhaben, er hat grundsätzlich das unbeschränkte Herrschaftsrecht über eine Sache |
Besitzer | ist, wer eine Sache in seiner Macht oder Gewahrsam hat, mit dem Willen, die Sache als die Seine zu behalten. |
Inhaber | ist, wer eine Sache in seiner Macht oder Gewahrsam hat, ohne die Sache als die Seine bezahlten zu wollen. |
In Abhängigkeit der Vertragspartner kommen unterschiedliche Gesetze bei einem Kaufvertrag zur Anwendung. Grundsätzlich kommt immer das ABGB (Allgemeine Bürglicher Gesetzbuch) zur Anwendung.
Sind sowohl Käufer, als auch Verkäufer Unternehmer mit Vollkaufmannseingeschaft so kommt das HGB (Handelsgesetzbuch) zur Anwendung. Zusätzlich kann von Usancen ausgegangen werden.
Kauf ein Privater von einem Unternehmen, so kommt zusätzlich das KschG (Konsumentenschutzgesetz) zur Anwendung. Es definiert erweiterte Rechte für den Käufer.
Ein Kaufvertrag wird durch eine Form der übereinstimmenden Willenserklärung abgeschlossen. Diese übereinstimmende Willenserklärung kann allerdings auf viele unterschiedliche Arten erfolgen! Zunächst unterscheiden wir zwischen einer ausdrücklichen oder eine stillschweigenden Willenserklärung. Die stillschweigende Willenserklärung ist nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig.
Bei der ausdrücklichen Willenserklärung unterscheiden wir drei Arten:
Mündlich
Die mündliche ausdrückliche Zustimmung zum Kauf
Schriftlich
Die schriftliche ausdrückliche Zustimmung zum Kauf (z.B. unterschreiben des
Kaufvertrages)
Schlüssige Handlung
Der Käufer setzt eine eindeutige schlüssige Handlung die den Kauf bestätigt
(z.B. die Ware wird dem Verkäufer zusammen mit dem vorgesehenen Preis
übergeben)
Damit überhaupt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kommen kann, müssen folgende rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt sein:
Geschäftsfähigkeit der Partner
Die Geschäftspartner müssen ein notwendiges Mindestalter haben (näheres
siehe später)
Möglichkeit des Geschäfts
Das Geschäft darf nicht unmöglich oder sinnlos sein.
Freiwilligkeit
Ein Geschäftsabschluss darf nicht durch Zwang oder Drohung herbeigeführt
werden
Erlaubtheit
Das Geschäft darf nicht gegen Rechtsvorschriften oder gegen die guten Sitten
verstoßen
Zur Geschäftsfähigkeit der Partner:
Bei der Geschäftsfähigkeit unterscheiden wir folgende Gruppen:
Volle Geschäftsfähigkeit:
Alle Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben und geistig voll geschäftsfähig sind.Mündige Minderjährige:
Alle Personen von 14 bis 18 Jahren können über das selbst verdiente bestimmen. Dies gilt auch für überlassene Geld- und Sachwerte.Beschränkte Geschäftsfähigkeit:
Unmündige zwischen 7 und 14 Jahren können nur zu ihrem Vorteil gemachte Versprechen annehmen.Kinder:
sind nicht geschäftsfähig
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