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Der Kaufvertrag

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Der Kaufvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Anbietenden und dem Nachfragenden, Sachgüter gegen Geld zu tauschen. Der Kaufvertrag setzt sich aus folgenden Schritten zusammen:

Wichtige Begriffe

Folgende wichtige Begriffe müssen wir zu erst klären:

Begriff Erklärung
Eigentümer ist berechtigt, eine Sache innezuhaben, er hat grundsätzlich das unbeschränkte Herrschaftsrecht über eine Sache
Besitzer ist, wer eine Sache in seiner Macht oder Gewahrsam hat, mit dem Willen, die Sache als die Seine zu behalten.
Inhaber ist, wer eine Sache in seiner Macht oder Gewahrsam hat, ohne die Sache als die Seine bezahlten zu wollen.

Gesetzliche Grundlagen

In Abhängigkeit der Vertragspartner kommen unterschiedliche Gesetze bei einem Kaufvertrag zur Anwendung. Grundsätzlich kommt immer das ABGB (Allgemeine Bürglicher Gesetzbuch) zur Anwendung.

Sind sowohl Käufer, als auch Verkäufer Unternehmer mit Vollkaufmannseingeschaft so kommt das HGB (Handelsgesetzbuch) zur Anwendung. Zusätzlich kann von Usancen ausgegangen werden.

Kauf ein Privater von einem Unternehmen, so kommt zusätzlich das KschG (Konsumentenschutzgesetz) zur Anwendung. Es definiert erweiterte Rechte für den Käufer.

Abschluss des Kaufvertrages - Die übereinstimmende Willenserklärung

Ein Kaufvertrag wird durch eine Form der übereinstimmenden Willenserklärung abgeschlossen. Diese übereinstimmende Willenserklärung kann allerdings auf viele unterschiedliche Arten erfolgen! Zunächst unterscheiden wir zwischen einer ausdrücklichen oder eine stillschweigenden Willenserklärung. Die stillschweigende Willenserklärung ist nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig.

Bei der ausdrücklichen Willenserklärung unterscheiden wir drei Arten:

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Damit überhaupt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kommen kann, müssen folgende rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt sein:

Zur Geschäftsfähigkeit der Partner:

Bei der Geschäftsfähigkeit unterscheiden wir folgende Gruppen:


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