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Wichtige Steuerbeträge für 2003

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Wir haben hier eine Liste wichtiger steuerrechtlicher Beträge zusammengestellt. Wir übernehmen keine Garantie für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten:

Einkommensteuer / Lohnsteuertabelle

Alle Angaben gerundet und in Euro betreffen das jährliche Einkommen!

bis 3.640 0%
3.640 bis 7.270 21%
7.270 bis 21.800 31%
21.800 bis 50.870 41%
über 50.870 50%

Andere Steuerbeträge

Kapitalertragssteuer (KEST) 25%
Sondergewinne (§ 11 EStG) 25%
Beschränkt Einkommensteuerpflichtige (§99 /§100 EStG) 20%
Körperschaftssteuer 34%
Mindeststeuer bei Körperschaftssteuerpflichtigen pro Quartal (berechnet von der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals) 5%
konkret derzeit im Jahr:
EUR 1.750,-- bei GmbH
EUR 3.500,-- bei AG

Absetzbeträge

Von der Steuerschuld können je nach Anwendungsfall noch folgende Absetzbeträge abgezogen werden:

allgemeiner Absatzbetrag

EUR  887,--
unter Berücksichtigung von Einschleifregelungen!

Alleinverdiener- /Alleinerzieherabsetzbetrag
Beim Alleinverdienerabsatzbetrag darf der Ehepartner max.  EUR 4.400,-- mit Kind bzw. EUR 2.200,-- ohne Kind aufweisen!
EUR 364,--
Kinderabsetzbetrag (pro Kind und Monat) EUR 50,90
Unterhaltsabsetzbetrag f.d. 1. Kind (monatlich) EUR 25,50
Unterhaltsabsetzbetrag f.d. 2. Kind (monatlich) EUR 38,20
Unterhaltsabsetzbetrag für jedes weitere Kind (monatlich) EUR 50,90
Mehrkinderzuschlag für das 3. und jedes weitere Kind (monatlich) EUR 36,40
Verkehrsabsetzbetrag EUR 291,--
Arbeitnehmer- / Grenzgängerabsetzbetrag (unter speziellen Voraussetzungen) EUR 54,--
Pensionistenabsetzbetrag (Einschleifregelungen zwischen 16.715 und 21.802 Euro!) EUR 400,--

Umsatzsteuerschwellen

Steuerklärungspflicht EUR 7.500,--
Kleinunternehmergrenze EUR 22.000,--
Kleinbetragsrechnung EUR 150,--
Grenzbetrag für Sondervorauszahlung EUR 750,--
Erwerbsschwelle EUR 11.000,--

 Wichtige Beträge in der gewerblichen Sozialversicherung

Mindestbeitragsgrundlage EUR 1.045,63
Höchstbeitragsgrundlage EUR 46.200,--
Grenzbetrag für Kleintgewerbetreibende EUR 3.618,48

Wichtige Steuergrenzen für Gewerbetreibende / Selbständige

Steuererklärungspflicht ohne Lohneinkünfte EUR 6.975,--
Steuererklärungspflicht mit Lohneinkünfte EUR 8.720,--
Veranlagungsfreibetrag EUR 730,--
Geringwertiges Wirtschaftsgut EUR 400,--
Angemessenheitsgrenze für PKW EUR 34.000,--
Lehrlingsfreibetrag EUR 1.460,--
Freibetrag für Veräußerungsgewinne EUR 7.300,--

Reisen (Arbeitnehmer und Selbständige)

Tagesgeld bei Reisen EUR 26,40
Nächtigungsgeld bei Reisen EUR 15,--
Kilometergeld EUR 0,356

Lohnverrechnung / Sozialversicherung Angestellte

Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung (pro Monat) EUR 301,54
Höchstbeitragsgrundlage Sozialversicherung EUR 3.300,--
Freibetrag für Zukunftssicherungsmaßnahmen EUR 300,--
Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligung EUR 1.460,--

Grenz- und Pauschbeträge

Versicherungsprämien, Wohnraumbeschaffung oder Wohnraumsanierung, Genussscheine und junge Aktion ohne Allenverdienerabsetzbetrag EUR 2.920,--
Versicherungsprämien, Wohnraumbeschaffung oder Wohnraumsanierung, Genussscheine und junge Aktion mit Allenverdienerabsetzbetrag
(bei mind. 3 Kindern zusätzlich EUR 1.460,--)
EUR 5.800,--
Kirchenbeitrag EUR 75,--
Pauschbetrag für Sonderausgaben EUR 60,--
Freibetrag f. Veräußerungsgewinne (Achtung: Sonderregelungen §37 EStG) EUR 7.300,--
Berufsausbildung eines Kindes EUR 110,--
Freigrenze für Einkünfte aus Kapitelvermögen EUR 22,--
Veranlagungsfreibetrag bis EUR 730,--

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