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Die Finanzierung stellt (angehende) Unternehmer meist vor große Probleme. Wir wollen hier betrachten, welche Finanzierungsformen es gibt und welche typischen Fehler bei der Finanzierung gemacht werden. Grundsätzlich gilt bei der Finanzierung folgende einfache Regel: Je langfristiger ein Kapital gebunden ist, desto günstiger sollten Sie zu dem Kapital kommen (am besten durch Eigenkapitalfinanzierung). Kurzfristigen Kapitalbedarf (z.B: Umlaufvermögen) kann, bei Bedarf, meist leicht durch Fremdfinanzierung gedeckt werden. EigenkapitalDas Eigenkapital ist meist die beste Form der Finanzierung, aber oft leider sehr beschränkt. Speziell für Gründer gilt, ganz ohne Eigenkapital sollten Sie nicht starten, folgende Finanzierungsbedürfnisse sollten Sie durch Eigenkapital decken können:
Bedenken Sie, Eigenkapital ist die Anzeige Variante, die Ihnen sonst nichts kostet! Wenn Ihr Eigenkapital nicht ausreicht, bieten sich folgende Möglichkeiten an:
InvestitionskrediteInvestitionskredite werden zur Finanzierung von Anlagevermögen aufgenommen. Sie sind daher nach Möglichkeit zu vermeiden. Informieren Sie sich ausführlich über mögliche Förderungen oder mögliche Leasingangebote. Da der Kapitalbedarf für Investitionskredite meist hoch ist, müssen diese besonders sorgfältig vorbereitet werden. Suchen Sie unbedingt rechtzeitig das Gespräch mit Ihrer Bank. Auch viele Förderungen sind nur bei rechtzeitiger Beantragung möglich. Beachten Sie die laufenden Kosten des Kredits, denn diese müssen aus Ihren Gewinnen gedeckt werden! Wenn Sie die Kosten eines Investitionskredits durch eine andere Kreditform decken, haben Sie meist ein großes Finanzproblem! LeasingLeasing ist vor allem bei Investitionsgütern und vor allem im KFZ Bereich interessant, da Leasingverträge mit PKWs oder LKWs steuerliche Vorteile bringen können. Das geleaste Produkt steht sofort zur Verfügung und kann nach Ablauf der Leasingdauer gegen Zahlung des Restwerts meist günstig übernommen werden. Die Frage ob im konkreten Falle in Leasingvertrag interessant ist, können oft nur Experten klären. Hier empfiehlt sich das Gespräch mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens. KontokorrentkreditBeim Kontokorrentkredit stellt Ihnen die Bank bequem über Ihr Geschäftskonto einen Überziehungsrahmen bereit. Diese Form eignet sich daher sehr gut zur Deckung eines kurzfristigen Kapitalbedarfs, aber niemals für eine langfristige Nutzung! Der Kontokorrentkredit ist meist unbürokratisch. Er muss nur einmal mit der Bank verhandelt werden und steht Ihnen dann wann Sie wollen durch Belastung Ihres Bank-Kontos besonders einfach zur Verfügung. Achten Sie aber auf etwaige Nebenkosten eines Kontokorrentkredits und auf den aktuellen Zinssatz, der meist deutlich höher ist, als bei Investitionskrediten! LieferantenkreditEine gerne unterschätzte Möglichkeit ist der Lieferantenkredit. Durch Gewährung von Skonti und entsprechend langen Zahlungszielen erhalten Sie ebenfalls einen "Kredit". Oft stellen Sie Lieferanten vor die Wahl schnell mit einem Skontoabzug zu zahlen oder sich länger Zeit zu lassen und dafür den vollen Rechnungsbetrag zu bezahlen. Sie können sich sehr leicht ausrechnen, welchem Zinssatz die nicht Inanspruchnahme des Skontos bedeutet. Multiplizieren Sie den Skonto-Prozentsatz mit 360 (360 Tage im Jahr) und dividieren Sie diesen durch das maximale Zahlungsziel abzüglich den Skontotagen. Ein Beispiel: Ein Lieferant gewährt Ihnen das Zahlungsziel "7 Tage 2% Skonto oder 30 Tage netto". Wir multiplizieren 2 * 360 = 720 und dividieren dies durch 30 Tage minus 7 Tage für das Skonto-Zahlungsziel und erhalten einen Jahreszinssatz von 31,30% ! Der Verhandlung von Zahlungskonditionen bei Lieferanten sowie die Gewährung der Zahlungskonditionen Ihrer Kunden kommt daher eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu! RisikokapitalBeim Risikokapital stellt Ihnen ein Kapitalgeber auf sein eigenes Risiko Kapital zur Verfügung, meist gegen eine entsprechende Firmenbeteiligung (als AG oder als Stiller Gesellschafter). Das Risikokapital kann eine sehr bequeme Möglichkeit sein zu günstigem Eigenkapital zu kommen. Dabei hängt alles vom entsprechenden Vertrag ab, denn der Kapitalgeber kann auch zu viel Verlangen (Mitspracherecht bis Übernahmerecht).
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