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Mangelhafte Erfüllung des Kaufvertrages  
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Die mangelhafte Erfüllung eines

Die mangelhafte Erfüllung eines Kaufvertrages kann durch vielfältige Weise gegeben sein. Eine mangelhafte Erfüllung kann übrigens auch durch den Käufer erfolgen! Hier einige Beispiele:

Mangelhafte Erfüllung durch den Verkäufer:

  • Lieferung mangelhafter Ware
    • schlechte oder falsche Qualität
    • falsche Menge
    • falsche Aufmachung oder Verpackung
  • Erstellung mangelhafter Rechnungen
    • falscher Preis
    • falsche Liefer- bzw. Zahlungsbedingungen
    • Nicht USt bzw. Rechnungslegungsgesetzkonforme Rechnung
    • mögliche Skonti oder Rabatte nicht berücksichtigt
  • Lieferverzug
    • keine bzw. verspätete Lieferung
    • Lieferung am falschen Ort
    • Nichterfüllung der Lieferkonditionen

Mangelhafte Erfüllung durch den Käufer:

  • Annahmeverzug
  • Abruf- oder Spezifikationsverzug
    • kein oder verspäteter Abruf
    • keine oder verspätete Spezifikation
    • unzureichende Spezifikation
  • Zahlungsverzug
    • keine oder verspätete Zahlung
    • zu geringe Zahlung

Arten von Mängel

  • offene Mängel
    sind bei sachgemäßer Untersuchung der Ware beim Eintreffen feststellbar
  • geheime Mängel
    • arglistig verschwiegen
    • nicht arglistig verschwiegen

Die Mängel sind auch nach der Bedeutung (wesentlich oder unwesentlich) bzw. der Behebbarkeit (behebbare bzw. unbehebbare Mängel) eingeteilt.

 

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